Corona: Informationen für Filmschaffende

Eintrag vom 14. Juli 2020

 

Seit Ende Mai 2020 können Dreharbeiten in Österreich wieder sicher durchgeführt werden.

Ermöglicht wird das Comeback für Filmproduktionen mit einer Ausfallsförderung, die die Risiken für Drehabbrüche deckt. Der Ausfallsfonds ermöglicht die Absicherung von neuen Filmdreharbeiten, um bereits entstandene Kosten der verschobenen Dreharbeiten abzudecken, da das Risiko einer COVID-Erkrankung von Versicherungen nicht gedeckt wird. Auch der ORF hat die Finanzierung der wichtigen Corona-Sicherheitsmaßnahmen für zukünftige Dreharbeiten zugesagt.
https://news.wko.at/news/oesterreich/Film-ab-:-Kino--und-Fernsehfilmdreharbeiten-endlich-wiede.html
Anträge & Abwicklung: aws - Austria Wirtschaftsservice: https://www.aws.at/comeback-zuschuss/

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Der Kulturrat Österreich informiert laufend über Neuigkeiten:
Angekündigte Entschädigungsfonds für Kunst und Kultur starten endlich (7.7.2020)

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Update des Dachverbands der Österreichischen Filmschaffenden:
STAND DER FÖRDERUNGEN (24.6.2020)
• Künstlersozialversicherungsfonds
Alle Künstlerinnen und Künstler, die beim Härtefallfonds der WKO nicht antragsberechtigt sind, können seit 30. März 2020, einen Antrag beim KSVF (Künstler-Sozialversicherungsfonds) einbringen.
Die Höhe der Auszahlungen durch den KSVF entspricht jener des Härtefallfonds Phase 1. Ausgezahlt werden insgesamt in einer ersten Phase bis zu € 1.000. Anträge sind weiterhin möglich. Die Phase 2 des Covid-19-Fonds des KSVF ist in Ausarbeitung.
• Überbrückungsfonds für Künstler*innen
Es wird ein eigener Überbrückungsfonds für Künstlerinnen und Künstler eingerichtet. Der Fonds ist mit rund € 90 Mio dotiert. Damit können € 1.000 pro Monat für die Dauer von bis zu sechs Monaten ausgezahlt werden.
Die gesetzliche Grundlage für den Überbrückungsfonds wurde am 17.6.2020 vom Parlament verabschiedet. Die Richtlinien dazu sind noch in Ausarbeitung. Eine Auszahlung soll ab Juli 2020 möglich sein.
• Einen generellen Anspruch auf Entschädigung für entgangene Einnahmen gibt es nicht. Die Steuerlichen Begleitmaßnahmen wie Herabsetzung und Stundung von Steuern und Beiträgen gelten ebenfalls.
• Senkung Umsatzsteuer auf 5%
Der im Parlament eingebrachte Initiativantrag zur Senkung der Umsatzsteuer auf 5 % umfasst auch Umsätze der Kulturbranche, unter anderem
- Filmvorführungen
- bisher schon von dem begünstigten Steuersatz von 10% umfasste Publikationen
- Umsätze aus der Tätigkeit als Künstlerin oder Künstler
- Leistungen in Theaterbetrieben, Musik- und Gesangsaufführungen und Museumsbetrieben
Der Steuersatz von 5% soll für alle nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2021 ausgeführte Umsätze zur Anwendung kommen.

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Weitere Links:

Drehbuchforum Wien: Hilfe in Krisenzeiten

Dachverband der Filmschaffenden: fb Dachverband der Österreichischen Filmschaffenden

WKO: Informationsseite WKO / Film- und Musikwirtschaft

MEDIA BIZ Info-Channel: Jeden Donnerstag, ab 18:30 live oder zum Nachsehen.

Filmindustrie in Zeiten von Corona: Panel Discussion at Visions du Réel

#kinoliebe unterstützen:#kinoliebe steht für ein kultur-soziales Angebot mit Haltung

Österreichisches Filminstitut: Covid 19: Unterstützungsmaßnahmen auf EU-Ebene für die Kultur-, Film- und Kreativbranchen

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle: Tracking Covid-19 Support Measures for the Audiovisual Sector

WMM (Women Make Movies): Resources for Filmmakers & Artists During COVID-19